Nach dem Stadtratsbeschluss vom 29.08.2023 wurde unser Widerspruch zum TOP 6 in Form eines Schreibens bekundet. Leider gibt es in Sachsen kaum Möglichkeiten, einen fehlerfreien Stadtratsbeschluss rückgängig zu machen. Eine Möglichkeit ist ein Bürgerbegehren, was sehr schwer einzuleiten ist. Auf Grund eines Verfahrensfehlers wurde der Stadtratsbeschluss vom 29.08.2023 TOP 6 zwischenzeitlich ausgesetzt und muss neu im Stadtrat behandelt werden.
Jetzt haben wir zusätzlich eine Beschwerdepetition zur Bearbeitung gem. § 12 SächsGemO eingereicht.